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Polizeiliches Führungszeugnis:
Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen mit dauerhaftem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen müssen der Pfarrgemeinde St. Josef bzw. dem Bischöflichen Generalvikariat ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche stellt das Bundesamt für Justiz das EFZ kostenlos aus; der entsprechende Vordruck ist im Pfarrbüro erhältlich. Das EFZ ist über ein Bürgerbüro oder beim Einwohnermeldeamt zu beantragen. Ein erweitertes Führungszeugnis gibt insbesondere Auskünfte zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.