Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahl St. Josef, Bocholt
Am 8. und 9. November 2025 finden wieder die Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen im Bistum Münster statt. Unter dem Motto „Du bist entscheidend“ sind alle Gläubigen aufgefordert, mit ihrem Engagement oder ihrer Stimme am Wahlwochenende das Gemeindeleben mitzugestalten.
Bekanntmachungen zur Wahl am 8./9. November 2025
► Ergebnisse der Wahl zum Kirchenvorstand
► Ergebnisse der Wahl zum Pfarreirat
► Kandidatenvorstellung für die Wahl zum Kirchenvorstand
► Kandidatenvorstellung für die Wahl zum Pfarreirat
► Liste der Kandidierenden für die Wahl zum Kirchenvorstand
► Liste der Kandidierenden für die Wahl zum Pfarreirat
► Datenschutzerklärung nach §16 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
Wir suchen dich
In einer Zeit, in der die Entwicklung und Organisation des Gemeindelebens immer mehr in die Hände Ehrenamtlicher gelegt wird, sind auch unsere Gremienvertreter*innen auf der Suche nach Verstärkung. Möglichkeiten, einen Beitrag zu leisten, gibt es viele.
Ob in der Gestaltung von Wort- oder Kindergottesdiensten, Beerdigungsämtern, Besuchsdiensten, in der Präventionsarbeit, der Organisation von Gemeindefesten oder -fahrten oder auch der Mitarbeit auf Ebene des pastoralen Raums im Pfarreirat, oder in den verschiedenen Ausschüssen wie z.B. dem Personal-, Finanz-, Bau-, Liegenschafts-, Kita-, oder Friedhofsausschuss im Kirchenvorstand. Auch das Thema Immobilienentwicklung ist und bleibt ein wichtiger Teil der Arbeit in den Gremien.
Wir suchen Interessierte, Begeisterte und auch Mutige die sich, gefestigt durch den Glauben, mit uns auf diesen Weg machen möchten.
Zum einen freuen wir uns auf Kandidaten, die sich zur Wahl in den Pfarreirat oder Kirchenvorstand bereit erklären.
Zum anderen sind wir für die Unterstützung von Ehrenamtlichen dankbar, die - zeitlich begrenzt - in einzelnen Ausschüssen oder Projekten mit ihren Fähigkeiten mitarbeiten wollen.
Wer sich gern im künftigen Pfarreirat bzw. Kirchenvorstand oder auch zu anderen Themen der Gemeindearbeit einbringen möchte und Fragen hat, kann sich über das Pfarrbüro (► Pfarrbüro) bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes melden.
Die Aufgaben der Gremien
Aufgaben des Pfarreirats
Was macht eigentlich der Pfarreirat?
Das, was jedes Gemeindemitglied auch tun sollte: Den christlichen Auftrag der Kirche lebendig halten und an einem guten Miteinander in der Pfarrei arbeiten. Dabei ist der Pfarreirat auch Bindeglied zum Seelsorgeteam und arbeitet mit ihm gemeinsam daran, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Wie arbeitet der Pfarreirat?
Pfarreiräte tagen etwa alle zwei Monate. Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Der Pfarreirat besteht aus 5 für vier Jahre gewählten Personen. Außerdem gehören der leitende Pfarrer und je ein Vertreter der Kapläne, der Diakone, der Pastoralreferenten und der Marienschwestern dazu.
In den Sitzungen werden Beschlüsse diskutiert und getroffen. Zudem werden Themenschwerpunkte gesetzt. Der Großteil der Planungsarbeit wird von den Ausschüssen übernommen, die dem Pfarreirat untergeordnet sind.
Wo endet die Zuständigkeit des Pfarreirats?
Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium. Für Aufgaben wie Personal, Finanzen und Bau ist der Kirchenvorstand zuständig. Um die Zusammenarbeit zu erleichtern, gibt es wechselseitige Vertreter in beiden Gremien und 1 bis 2 gemeinsame Sitzungen pro Jahr.
Aufgaben des Kirchenvorstands
Was macht eigentlich der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Handwerkern.
Wie arbeitet der Kirchenvorstand?
Kirchenvorstandssitzungen finden regelmäßig, überwiegend monatlich, statt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Neben dem leitenden Pfarrer besteht der Kirchenvorstand aus 10 für vier Jahre gewählten Mitgliedern.
In den Sitzungen werden Beschlüsse diskutiert und getroffen. Die Beschlüsse werden von den Ausschüssen und dem Verwaltungsreferenten vorbereitet.
Neben dem Verwaltungsreferenten nimmt auch ein Vertreter des Pfarreirats an den Sitzungen teil.
Wo endet die Zuständigkeit des Kirchenvorstands?
Der Kirchenvorstand schafft die Voraussetzungen (wie Personal, Finanzen und Bau) für das caritative und pastorale Engagement der Kirche. Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium. Um die Zusammenarbeit zu erleichtern, gibt es wechselseitige Vertreter in beiden Gremien und 1 bis 2 gemeinsame Sitzungen pro Jahr.
Ausschüsse, Projektgruppen und Arbeitsgruppen
Ausschüsse des Pfarreirats
Der Pfarreirat kann Ausschüsse, Projektgruppen und Arbeitsgruppen für bestimmte Sachthemen, Zielgruppen oder Orte (z. B. Gemeindeausschuss) bilden.
In Ausschüssen, Projektgruppen und Arbeitsgruppen können auch Personen mitarbeiten, die nicht Mitglieder des Pfarreirates sind. Mindestens ein Mitglied eines Ausschusses, einer Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe soll im Pfarreirat vertreten sein. Die Kommunikation mit dem Pfarreirat ist sicherzustellen.
Ausschüsse des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand kann Ausschüsse bilden, um seine Beschlüsse vorzubereiten und auszuführen. Den Ausschüssen soll jeweils mindestens ein Mitglied des Kirchenvorstandes angehören.
