Hinweisgeberschutz
Zu einer Arbeitskultur der Offenheit, Transparenz und Einhaltung von Recht und Gesetz gehört es, dass Mitarbeitende offen auch über sensible Themen sprechen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen.
Hinweisgebende leisten hierbei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.
Um Benachteiligungen auszuschließen und hinweisgebenden Personen Rechtssicherheit zu geben, ist am 2. Juli 2023 das (staatliche) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben.
Mögliche Hinweise können sein: Historischer oder aktueller Rassismus, Bestechung und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene Arbeitsbedingungen, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen und ähnliches.
Das Bistum Münster und die zugehörigen Kirchengemeinden ermutigen Mitarbeitende, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch beizutragen, Schäden zu vermeiden.
Für diese Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Meldewege zur Verfügung, die bei der Ombudsstelle gebündelt werden.
Ombudsstelle im Bistum Münster
Bei der Ombudsstelle finden Sie einen geschützten Raum, in dem die Möglichkeit besteht, vertraulichen und - wenn gewünscht - auch einen anonymen Kontakt herzustellen, um Hinweise zu möglichen Verstößen zu geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder in besonderen Ausnahmen (§§ 8 und 9 HinSchG) offenbart werden.
Für den Empfang der Hinweise sind verschiedenste Kommunikationskanäle eingerichtet, die die mündliche oder auch schriftliche Übermittlung ermöglichen.
Über das anonyme Hinweisgeberportal können gem. § 16 HinSchG anonyme Hinweise abgegeben werden.
Möglichkeiten zur Meldung
Ombudsstelle Bistum Münster
Postfach 15 03
48004 Münster
Tel.: 0251 / 4 95-66 44
E-Mail: ombudsstelle@bistum-muenster.de
Webseite: www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz
Über das anonyme Hinweisgeberportal können auch anonyme Hinweise bearbeitet werden: