Die Mitglieder des Kirchenvorstandes

Michael Boland

Maria Bußkamp

Dirk Epmann

Wolfgang Gießing

Dr. med. Franz Kalscheur

Dr. Christoph Larisch

Claudia Schmeink

Thomas Schmeink

Ingo Wiedenbrück

Stefan Wytzisk

Aufgaben des Kirchenvorstands

Was macht eigentlich der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Handwerkern.

Wie arbeitet der Kirchenvorstand?

Kirchenvorstandssitzungen finden regelmäßig, überwiegend monatlich, statt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Neben dem leitenden Pfarrer besteht der Kirchenvorstand aus 10 für vier Jahre gewählten Mitgliedern.
In den Sitzungen werden Beschlüsse diskutiert und getroffen. Die Beschlüsse werden von den Ausschüssen und dem Verwaltungsreferenten vorbereitet.
Neben dem Verwaltungsreferenten nimmt auch ein Vertreter des Pfarreirats an den Sitzungen teil.

Wo endet die Zuständigkeit des Kirchenvorstands?

Der Kirchenvorstand schafft die Voraussetzungen (wie Personal, Finanzen und Bau) für das caritative und pastorale Engagement der Kirche. Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium. Um die Zusammenarbeit zu erleichtern, gibt es wechselseitige Vertreter in beiden Gremien und 1 bis 2 gemeinsame Sitzungen pro Jahr.

Wie erreiche ich die Mitglieder des Kirchenvorstands?

Einfach das Pfarrbüro kontaktieren! (► Pfarrbüro)

Basiswissen Kirchenvorstand

Hier finden Sie weitere Informationen des Bistum Münster zur Arbeit des Kirchenvorstands:

► Basiswissen Kirchenvorstand