Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Fälle von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche bestimmen seit vielen Jahren die Wirklichkeit in den Gemeinden vor Ort und die Berichterstattung in den Medien.

Wir als Pfarrgemeinde sind uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen in unseren Einrichtungen bewusst. Um dieser Verantwortung nachzukommen, haben wir 2019 ein Institutionelles Schutzkonzept entwickelt. Viele festgehaltene Punkte werden in unserer Pfarrei schon gelebt. Einige Maßnahmen und Projekte sollen in den kommenden Jahren etabliert werden.

Das ISK soll eine Kultur der Achtsamkeit fördern und möglichst verhindern, dass unsere Einrichtungen zu Tatorten sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen sowie hilfebedürftigen Erwachsenen werden. Zudem sollen Betroffene von grenzverletzendem Verhalten oder sexualisierter Gewalt angemessene und qualifizierte Hilfe finden. Mit der aktiven Umsetzung des ISK wird ein Beitrag gegen grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt geleistet.

Um die genannten Ziele zu erreichen ist die Hilfe aller haupt- und ehrenamtlich Engagierten in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie in der Arbeit mit hilfebedürftigen Erwachsenen, nötig. Es geht darum, Kinder und Jugendliche sowie die Verantwortlichen der verschiedenen Bereiche zu sensibilisieren, zu qualifizieren und zu stärken, um präventiv gegen übergriffiges Verhalten aktiv werden zu können und Handlungssicherheit zu schaffen. Daher gibt es verschiedene Präventionsangebote in der Pfarrei St. Josef auf allen drei Präventionsebenen: Primärprävention: Entstehung vermeiden; Sekundärprävention: Früherkennung; Tertiärprävention: Probleme vermeiden.

Präventionsfachkräfte der Pfarrei

Hier gelangen Sie direkt zu den

► Präventionsfachkräften der Pfarrei.

Schulungen

Das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt ist uns in der Pfarrgemeinde St. Josef sehr wichtig. Das Schutzkonzept der Pfarrei sieht vor, dass alle ehrenamtlich tätigen Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind oder Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, verpflichtet sind eine Präventionsschulung mitzumachen. Die Schulungen sind ein Baustein des ISK.

Bezüglich der Präventionsschulung gelten folgende Regelungen:

Personen, die im dauerhaften Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen oder Übernachtungssituationen betreuen, nehmen an einer 6-stündigen Schulung teil.

Personen, die im punktuellen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, nehmen an einer 3-stündigen Einführungsveranstaltung teil.

Es geht nicht darum, Generalverdächtigungen oder Unterstellungen zu machen oder Panik zu verbreiten. Und es geht auch nicht darum, ehrenamtliches Engagement zu verhindern oder zu erschweren.

Sondern es geht darum, Kinder und Jugendliche zu schützen und zu stärken. Dies können wir nur, indem wir uns für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisieren. Und genau dies soll die Schulung machen. Sie klärt auf, reflektiert eigenes Verhalten und gibt Informationen zum Thema sexualisierte Gewalt.

Schulungstermine:

Aktuelle Schulungsangebote im Bistum finden Sie hier:

► Schulungen - Prävention im Bistum Münster

Bei Fragen melden Sie sich gerne im Pfarrbüro, Tel.: 02871 / 2 17 93 - 0

Polizeiliches Führungszeugnis

Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen mit dauerhaftem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen müssen der Pfarrgemeinde St. Josef bzw. dem Bischöflichen Generalvikariat ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EFZ) vorlegen. Für Ehrenamtliche stellt das Bundesamt für Justiz das EFZ kostenlos aus; der entsprechende Vordruck ist im Pfarrbüro erhältlich. Das EFZ ist über ein Bürgerbüro oder beim Einwohnermeldeamt zu beantragen. Ein erweitertes Führungszeugnis gibt insbesondere Auskünfte zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Beratungswege in Krisensituationen

Professionelle Beratung und Unterstützung in Fragen von Grenzverletzungen und sexueller Gewalt bekommen Sie bei erfahrenen Einrichtungen und Diensten im kirchlichen und außerkirchlichen Bereich. In der Beratung werden Sie mit Ihren Anliegen, Bedürfnissen und Rechten ernst genommen und unterstützt. Wenn gewünscht, erfolgt die Beratung anonym. Die Angebote sind breit gefächert und richten sich an betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie an Angehörige, das soziale Umfeld und Fachkräfte. Wenn Sie eine Grenzverletzung oder einen sexuellen Übergriff vermuten oder Zeuge geworden sind, finden Sie in der

► Anlage 6 Handlungsleitfaden-Vermutungs-Mitteilungsfall

des ISK Hilfe zum weiteren Vorgehen.

Hotline für Opfer sexuellen Missbrauchs: Tel.: 0800 2255530
Nummer gegen Kummer: Tel.: 0800 1110333

Hilfeportal:

► www.hilfeportal-missbrauch.de

Unabhängige Beratungsstellen in Bocholt

Unabhängige Beratungsstellen in Bocholt:

Caritas Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Tel.: 02871 / 25 13-13 01
E-Mail: beratungsstelle@caritas-bocholt.de

Ärztliche und psychosoziale Beratungsstelle bei Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern
Tel.: 02871 / 3 37 77
E-Mail: Kontakt@Beratungsstelle-Bocholt.de

Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Bocholt
Tel.: 02871 / 18 38 08
E-Mail: efl-bocholt@bistum-muenster.de

Ansprechpartner des Bistums Münsters

Dr. Margret Nemann
Tel.: 0152 / 57 63 85 41

Hildegard Frieling-Heipel
Tel.: 0173 / 1 64 39 69

Bardo Schaffner
Tel.: 0151 / 43 81 66 95

Interventionsbeauftrager des Bistums Münster:

Peter Frings
Tel.: 0251 / 4 95-60 31
E-Mail: frings-p@bistum-muenster.de

Selbsthilfegruppe für Betroffene

Weitere Hilfsangebote

► www.weisser-ring.de

► www.nina-info.de/berta

Zartbitter Münster e.V.
Berliner Platz 8
48143 Münster
Tel.: 0251 / 4 14 05 55
E-Mail: info@zartbitter-muenster.de

Telefonseelsorge Münster
Tel.: 0800 1110111